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Satzung über die Schlichtungsstelle gemäß § 99 Medienstaatsvertrag§ 1 Zweck, Zielsetzung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33049/1#abs-1 (1) Zweck dieser Satzung ist die Regelung von Einzelheiten über die Organisation und das Verfahren der Schlichtungsstelle gemäß § 99 Medienstaatsvertrag.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33049/1#abs-2 (2) Ziel ist es, eine unparteiische, faire, außergerichtliche und zügige gütliche Einigung im Falle von Streitigkeiten im Sinne des § 2 zu erzielen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33049/1#abs-3 (3) Das Schlichtungsverfahren lässt die gesetzlichen Rechte der Nutzer unberührt.