(1) Zweck dieser Satzung ist die Regelung von Einzelheiten über die Organisation und das Verfahren der Schlichtungsstelle gemäß § 99 Medienstaatsvertrag.
(2) Ziel ist es, eine unparteiische, faire, außergerichtliche und zügige gütliche Einigung im Falle von Streitigkeiten im Sinne des § 2 zu erzielen.
(3) Das Schlichtungsverfahren lässt die gesetzlichen Rechte der Nutzer unberührt.