Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Zuweisungssatzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) - Zuweisungssatzung -

Zuweisungssatzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) …

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32836/1#abs-1 (1) Diese Satzung regelt Einzelheiten zum Verfahren bei der Zuweisung terrestrischer Übertragungskapazitäten für die Übertragung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen sowie vergleichbarer Telemedien in Nordrhein-Westfalen und ihrer Verlängerung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32836/1#abs-2 (2) Die Regelungen dieser Satzung gelten für die Zuweisung sowohl analoger als auch digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32836/1#abs-3 (3) Diese Satzung gilt nicht für die Zuweisung von Übertragungskapazitäten für Bürgermedien, mit Ausnahme von Sendungen nach § 40d LMG NRW, und nicht für Sendungen in Einrichtungen, Wohnanlagen und bei örtlichen Veranstaltungen nach Abschnitt 9 des LMG NRW.

§ 2