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# § 1 NW_32836 (Nordrhein-Westfalen) — Anwendungsbereich

Zuweisungssatzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) - Zuweisungssatzung -  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Diese Satzung regelt Einzelheiten zum Verfahren bei der Zuweisung terrestrischer Übertragungskapazitäten für die Übertragung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen sowie vergleichbarer Telemedien in Nordrhein-Westfalen und ihrer Verlängerung.

(2) Die Regelungen dieser Satzung gelten für die Zuweisung sowohl analoger als auch digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten.

(3) Diese Satzung gilt nicht für die Zuweisung von Übertragungskapazitäten für Bürgermedien, mit Ausnahme von Sendungen nach § 40d LMG NRW, und nicht für Sendungen in Einrichtungen, Wohnanlagen und bei örtlichen Veranstaltungen nach Abschnitt 9 des LMG NRW.

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Zitiervorschlag: § 1 NW_32836 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32836/1

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