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Zulassungssatzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein- Westfalen (LfM) …

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32834/1#abs-1 (1) Diese Satzung regelt gemäß § 4 Absatz 2 Satz 3 sowie § 7 Absatz 4 LMG NRW Einzelheiten zu den programmlichen Anforderungen sowie zum Verfahren bei der Zulassung von Rundfunkprogrammen, soweit für diese die Vorschriften des Abschnitts 2 des LMG NRW gelten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32834/1#abs-2 (2) Diese Satzung regelt zudem gemäß § 9 Absatz 1 Satz 3 LMG NRW Einzelheiten in Bezug auf die Anzeige von Änderungen, nachdem eine Zulassung nach den Vorschriften des Abschnitts 2 des LMG NRW erteilt wurde.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32834/1#abs-3 (3) Soweit das LMG NRW besondere Regelungen zu programmlichen Anforderungen sowie zum Zulassungsverfahren enthält, gehen diese der Satzung vor.

§ 2