Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die elektronische Führung und Einreichung der Tabellen und Verzeichnisse sowie der dazugehörigen Dokumente in Insolvenzsachen im Land Nordrhein-Westfalen (eTabelle Insolvenzordnung – eTab InsO)*

Verordnung über die elektronische Führung und Einreichung der Tabellen und Verzeichnisse …

§ 3 Aufbewahrung der Tabellen, Verzeichnisse und dazugehörigen Dokumente

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die elektronisch geführten Tabellenblätter sind für die Dauer der Aufbewahrungsfrist revisionssicher zu speichern.

§ 2 § 4