Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die elektronische Führung und Einreichung der Tabellen und Verzeichnisse sowie der dazugehörigen Dokumente in Insolvenzsachen im Land Nordrhein-Westfalen (eTabelle Insolvenzordnung – eTab InsO)*
Verordnung über die elektronische Führung und Einreichung der Tabellen und Verzeichnisse …§ 3 Aufbewahrung der Tabellen, Verzeichnisse und dazugehörigen Dokumente
Stand: 26.08.2026
Die elektronisch geführten Tabellenblätter sind für die Dauer der Aufbewahrungsfrist revisionssicher zu speichern.