nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 NW_32655 (Nordrhein-Westfalen) — Aufbewahrung der Tabellen, Verzeichnisse und dazugehörigen Dokumente

Verordnung über die elektronische Führung und Einreichung der Tabellen und Verzeichnisse sowie der dazugehörigen Dokumente in Insolvenzsachen im Land Nordrhein-Westfalen (eTabelle Insolvenzordnung – eTab InsO)*

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die elektronisch geführten Tabellenblätter sind für die Dauer der Aufbewahrungsfrist revisionssicher zu speichern.