Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 2020 S. 151
Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Nordrhein-Westfalen für das akademische Berufsbild „staatlich anerkannte Heilpädagogin“ oder „staatlich anerkannter Heilpädagoge“
7 Normen · Ausgangsfassung vom 31.01.2020 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Ausgleichsmaßnahmen
- § 2 Sprachkenntnisse
- § 3 Anpassungslehrgang
- § 4 Eignungsprüfung
- § 5 Nachteilsausgleich bei Behinderung oder chronischer Erkrankung
- § 6 Übergangsregelung
- § 7 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
11.05.2026 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Mai 2026 (GV. NRW. S. 316)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.