Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Vollstreckungsvergütungsverordnung Vollstreckungsvergütungsverordnung § 12 Nordrhein-Westfalen Außer Kraft: § 12 Vollstreckungsvergütungsverordnung ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung, seit wir sie am 01.01.2015 zuerst so gesehen haben. (weggefallen)