Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung § 6 Nordrhein-Westfalen Außer Kraft: § 6 Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung, seit wir sie am 01.06.2013 zuerst so gesehen haben. (weggefallen)