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NNM-VO Kluterthöhlensystem

§ 1 Erklärung zum Nationalen Naturmonument

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Das sich unmittelbar nördlich der Ennepe auf dem Gebiet der Stadt Ennepetal im Ennepe-Ruhr-Kreis und innerhalb des verkarsteten Riffkörpers befindliche Kluterthöhlensystem mit seiner herausragenden wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Bedeutung wird in den in § 2 Absatz 2 bezeichneten Grenzen zum Nationalen Naturmonument mit der Bezeichnung „Kluterthöhlensystem“ erklärt.

§ 2