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§ 1 NW_32368 (Nordrhein-Westfalen) — Erklärung zum Nationalen Naturmonument

NNM-VO Kluterthöhlensystem

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das sich unmittelbar nördlich der Ennepe auf dem Gebiet der Stadt Ennepetal im Ennepe-Ruhr-Kreis und innerhalb des verkarsteten Riffkörpers befindliche Kluterthöhlensystem mit seiner herausragenden wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Bedeutung wird in den in § 2 Absatz 2 bezeichneten Grenzen zum Nationalen Naturmonument mit der Bezeichnung „Kluterthöhlensystem“ erklärt.