Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 114
Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung
7 Normen · Ausgangsfassung vom 01.02.2019 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Geeignete Personen und Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren | 1 |
| § 2 — Anerkennungsvoraussetzungen | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Geeignete Personen und Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren
- § 2 Anerkennungsvoraussetzungen
- § 3 Anerkennungsverfahren
- § 4 Nebenbestimmungen, Rücknahme und Widerruf
- § 5 Aufgaben einer geeigneten Stelle
- § 6 Ordnungswidrigkeiten
- § 7 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
-
Historischer Änderungsnachweis
01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 48
GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).