Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VObFw
VObFw§ 17 Fortbildungsverpflichtung
Stand: 26.08.2026
Angehörige einer betrieblichen Feuerwehr sind verpflichtet, aktiv Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und fortzuentwickeln. Dazu haben sich die Angehörigen der betrieblichen Feuerwehr gemäß § 32 Absatz 5 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz jährlich fachlich fortzubilden.