Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über Straßenverzeichnisse
Verordnung über Straßenverzeichnisse§ 1 Gegenstand der Verordnung
Stand: 26.08.2026
Um eindeutige Straßenbezeichnungen sicherzustellen, sind im Rahmen der Führung von Straßenverzeichnissen Straßenschlüssel zu vergeben.