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§ 1 NW_32220 (Nordrhein-Westfalen) — Gegenstand der Verordnung

Verordnung über Straßenverzeichnisse

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Um eindeutige Straßenbezeichnungen sicherzustellen, sind im Rahmen der Führung von Straßenverzeichnissen Straßenschlüssel zu vergeben.