Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche K. d. ö. R. mit Sitz in Hannover im Wege der Zweitverleihung

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche K. d. ö. R. mit Sitz in Hannover werden im Wege der Zweitverleihung für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

§ 2