Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 148
Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche K. d. ö. R. mit Sitz in Hannover im Wege der Zweitverleihung
2 Normen · ausgefertigt 27.02.2018 · Änderungen