Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2017
Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das …§ 6 Umlagen
Stand: 26.08.2026
Die gemäß § 22 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebende Umlage wird für 2017 von 16,15 % um 0,75 Prozentpunkte auf 15,40 %, entsprechend der für das Haushaltsjahr 2017 geltenden Bemessungsgrundlagen, festgesetzt. Die Umlagesenkung wird durch gesonderten Bescheid umgesetzt.