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§ 6 NW_32110 (Nordrhein-Westfalen) — Umlagen

Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2017

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die gemäß § 22 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebende Umlage wird für 2017 von 16,15 % um 0,75 Prozentpunkte auf 15,40 %, entsprechend der für das Haushaltsjahr 2017 geltenden Bemessungsgrundlagen, festgesetzt. Die Umlagesenkung wird durch gesonderten Bescheid umgesetzt.