Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zu dem Fünften Änderungsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V.
Gesetz zu dem Fünften Änderungsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem …Art 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32060/1#abs-1 (1) Dem in Düsseldorf am 21. März 2017 unterzeichneten Fünften Änderungsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der Synagogen-Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e. V. - wird zugestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32060/1#abs-2 (2) Der Fünfte Änderungsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32060/1#abs-3 (3) Die Staatskanzlei kann den Wortlaut des Vertrages in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt machen.