Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Haushaltssatzung des Landschaftverbandes Rheinland für die Haushaltsjahre 2017 / 2018
Haushaltssatzung des Landschaftverbandes Rheinland für die Haushaltsjahre 2017 / 2018§ 6 Umlagen
Stand: 26.08.2026
Die gemäß § 22 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebende Umlage wird 2017 auf 16,15 % und 2018 auf 16,20 % der für das jeweilige Haushaltsjahr geltenden Bemessungsgrundlagen festgesetzt. Die Umlage wird durch gesonderten Bescheid erhoben.