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Haushaltssatzung des Landschaftverbandes Rheinland für die Haushaltsjahre 2017 / 2018

§ 6 Umlagen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die gemäß § 22 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebende Umlage wird 2017 auf 16,15 % und 2018 auf 16,20 % der für das jeweilige Haushaltsjahr geltenden Bemessungsgrundlagen festgesetzt. Die Umlage wird durch gesonderten Bescheid erhoben.

§ 5 § 7