Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Haushaltssatzung des Landschaftverbandes Rheinland für die Haushaltsjahre 2017 / 2018
Haushaltssatzung des Landschaftverbandes Rheinland für die Haushaltsjahre 2017 / 2018§ 5 Kredite zur Liquiditätssicherung
Stand: 26.08.2026
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf folgende Summen festgesetzt:
500.000.000 EUR
500.000.000 EUR