Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Bestimmung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Geschäftsbereich des für Inneres zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung zur Bestimmung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen im …§ 2 Inkrafttreten, Evaluierung
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das für Inneres zuständige Ministerium überprüft die Auswirkungen dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2025.
Der Minister
für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen