Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung vom 21. März 2016

Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Die Ministerpräsidentin

Die Ministerin

für Schule und Weiterbildung

Der Minister

für Inneres und Kommunales

Der Justizminister

Für den Finanzminister

der Minister

für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Die Ministerin

für Innovation, Wissenschaft und Forschung

§ 1