Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung vom 21. März 2016
Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für …§ 1
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31762/1#abs-1 (1) Dem Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung vom 21. März 2016 (Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird in der Anlage veröffentlicht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31762/1#abs-2 (2) Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrags, der sich nach seinem Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 bemisst, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben werden.