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Bekanntmachung der Reisekostenordnung für die Mitglieder des Rundfunkrats und des …Volltext
Stand: 26.08.2026
Bekanntmachung
der Reisekostenordnung für die Mitglieder des Rundfunkrats
und des Verwaltungsrats des Westdeutschen Rundfunks Köln
Vom 15. Dezember 2016
Der Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks hat am 1. September 2016 gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 1998 (GV. NRW. S. 265), der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Februar 2015 (GV. NRW. S. 79) geändert worden ist, die nachfolgende Reisekostenordnung für die Mitglieder des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats des WDR als Satzung beschlossen.
Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 24. November 2016 die nach § 15 Absatz 17 Satz 9 und § 20 Absatz 11 Satz 5 des Gesetzes über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“ erforderliche Zustimmung zur Neufassung der Reisekostenordnung erteilt.
Die Satzung wird gemäß § 25 Absatz 4 des Gesetzes über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“ bekannt gemacht.
Köln, den 15. Dezember 2016
Tom B u h r o w
Intendant