Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Reisekostenordnung für die Mitglieder des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats des Westdeutschen Rundfunks Köln
Bekanntmachung der Reisekostenordnung für die Mitglieder des Rundfunkrats und des …§ 1 Geltungsbereich
Stand: 26.08.2026
Diese Reisekostenordnung regelt den Ersatz von Reisekosten für die Mitglieder des Rundfunkrats, ihre Stellvertreter/innen und die Mitglieder des Verwaltungsrats soweit sie nicht anderweitig Kostenersatz erhalten.