Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Reisekostenordnung für die Mitglieder des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats des Westdeutschen Rundfunks Köln

Bekanntmachung der Reisekostenordnung für die Mitglieder des Rundfunkrats und des …

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Reisekostenordnung regelt den Ersatz von Reisekosten für die Mitglieder des Rundfunkrats, ihre Stellvertreter/innen und die Mitglieder des Verwaltungsrats soweit sie nicht anderweitig Kostenersatz erhalten.

§ 2