Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 759
Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
6 Normen · Ausgangsfassung vom 15.12.2016 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Gewährung von Schuldendiensthilfen
- § 2 Höhe der Schuldendiensthilfen
- § 3 Laufzeit und Zahlung der Schuldendiensthilfen
- § 4 Folgen einer Veräußerung eines geförderten Grundstücks sowie Folgen einerZweckänderung
- § 5 Rückforderung
- § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 Anlage
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
18.12.2018 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 18.12.2018, Artikel 6
GV. NRW. S. 759
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).