Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 759
Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
6 Normen · ausgefertigt 15.12.2016 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Gewährung von Schuldendiensthilfen
- § 2 Höhe der Schuldendiensthilfen
- § 3 Laufzeit und Zahlung der Schuldendiensthilfen
- § 4 Folgen einer Veräußerung eines geförderten Grundstücks sowie Folgen einerZweckänderung
- § 5 Rückforderung
- § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 Anlage