Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 759

Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen

6 Normen · ausgefertigt 15.12.2016 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Gewährung von Schuldendiensthilfen
  3. § 2 Höhe der Schuldendiensthilfen
  4. § 3 Laufzeit und Zahlung der Schuldendiensthilfen
  5. § 4 Folgen einer Veräußerung eines geförderten Grundstücks sowie Folgen einerZweckänderung
  6. § 5 Rückforderung
  7. § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  8. Anlage 1 Anlage