Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege im Gebiet des Rheinlandes

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Förderung der Inklusion in der …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Den Kreisen und kreisfreien Städten als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den kreisangehörigen Gemeinden im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrnehmen (örtliche Jugendämter), deren öffentlich geförderte Tagespflegepersonen im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland tätig sind und die die Voraussetzungen der Richtlinien des Landschaftsverbandes Rheinland zur „Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege“ in der jeweils geltenden Fassung erfüllen, wird als freiwillige Leistung des Landschaftsverbandes Rheinland eine Pauschale zur Unterstützung der inklusiven Betreuung von Kindern mit Behinderung in der Kindertagespflege (LVR-IBIK-Pauschale) gemäß der obengenannten Richtlinien gewährt.

§ 2