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# § 1 NW_31537 (Nordrhein-Westfalen)

Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege im Gebiet des Rheinlandes  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Den Kreisen und kreisfreien Städten als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den kreisangehörigen Gemeinden im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrnehmen (örtliche Jugendämter), deren öffentlich geförderte Tagespflegepersonen im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland tätig sind und die die Voraussetzungen der Richtlinien des Landschaftsverbandes Rheinland zur „Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege“ in der jeweils geltenden Fassung erfüllen, wird als freiwillige Leistung des Landschaftsverbandes Rheinland eine Pauschale zur Unterstützung der inklusiven Betreuung von Kindern mit Behinderung in der Kindertagespflege (LVR-IBIK-Pauschale) gemäß der obengenannten Richtlinien gewährt.

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Zitiervorschlag: § 1 NW_31537 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31537/1

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