Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2016
Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2016§ 5
Stand: 26.08.2026
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 600.000.000 EUR festgesetzt.