Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2016
Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2016§ 4
Stand: 26.08.2026
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage auf Grund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 18.403.432 EUR festgesetzt.