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Betriebssatzung für die Kliniken des LWL-PsychiatrieVerbundes

§ 5 Zusammensetzung der Betriebsleitungen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31486/5#abs-1 (1) Für jede LWL-Klinik wird eine Betriebsleitung bestellt. Den Betriebsleitungen gehören jeweils an:

1. der Ärztliche Direktor/die Ärztliche Direktorin als Leitender Arzt/Leitende Ärztin

2. der Pflegedirektor/die Pflegedirektorin als Leitende Pflegekraft und

3. der Kaufmännische Direktor/die Kaufmännische Direktorin als Leiter/Leiterin des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31486/5#abs-2 (2) Für die Mitglieder der Betriebsleitungen ist je ein Vertreter/eine Vertreterin zu bestellen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31486/5#abs-3 (3) Eine Erweiterung der Betriebsleitung ist zulässig. Die Entscheidung über die Erweiterung trifft der Direktor/die Direktorin des LWL.

§ 4 § 6