Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Betriebssatzung für die Einrichtungen des Maßregelvollzuges in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Betriebssatzung für die Einrichtungen des Maßregelvollzuges in Trägerschaft des …§ 1 Aufgaben der LWL-Einrichtungen für den Maßregelvollzug
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31485/1#abs-1 (1) Mit seinen Spezialeinrichtungen für den Maßregelvollzug leistet der LWL durch die qualifizierte Behandlung und Unterbringung psychisch und suchtkranker Rechtsbrecher einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit der Menschen in Westfalen-Lippe.
Die Maßregelvollzugseinrichtungen haben die Behandlung, Sicherung und Nachsorge der ihnen zugewiesenen Patienten/-innen nach Maßgabe des Maßregelvollzugsgesetzes NRW zu gewährleisten. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe unterstützen sie sich gegenseitig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31485/1#abs-2 (2) Die LWL-Maßregelvollzugsabteilung mit ihren Einrichtungen und der LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen arbeiten partnerschaftlich zusammen und nutzen mögliche Synergiepotentiale.