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Betriebssatzung für die Einrichtungen des Maßregelvollzuges in Trägerschaft des …

§ 1 Aufgaben der LWL-Einrichtungen für den Maßregelvollzug

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31485/1#abs-1 (1) Mit seinen Spezialeinrichtungen für den Maßregelvollzug leistet der LWL durch die qualifizierte Behandlung und Unterbringung psychisch und suchtkranker Rechtsbrecher einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit der Menschen in Westfalen-Lippe.

Die Maßregelvollzugseinrichtungen haben die Behandlung, Sicherung und Nachsorge der ihnen zugewiesenen Patienten/-innen nach Maßgabe des Maßregelvollzugsgesetzes NRW zu gewährleisten. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe unterstützen sie sich gegenseitig.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31485/1#abs-2 (2) Die LWL-Maßregelvollzugsabteilung mit ihren Einrichtungen und der LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen arbeiten partnerschaftlich zusammen und nutzen mögliche Synergiepotentiale.

§ 2