Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Siebzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag Ausführungsgesetz
Siebzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag AusführungsgesetzSchlussformel
Stand: 26.08.2026
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Für die Ministerpräsidentin
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
Der Minister
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
zugleich für den Minister
für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien
und Chef der Staatskanzlei