Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Siebzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag Ausführungsgesetz
Siebzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag Ausführungsgesetz§ 3 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft, wenn nach Artikel 2 Siebzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag alle Ratifikationsurkunden bis zum 31. Dezember 2015 bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt sind.