Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main im Wege der Zweitverleihung
Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die …§ 2
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Der Minister
für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien
und Chef der Staatskanzlei