Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Fachbereiche und Abteilungen der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Verordnung über die Fachbereiche und Abteilungen der Hochschule für Polizei und …§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2014 in Kraft.
Der Minister
für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen