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Verordnung über die Fachbereiche und Abteilungen der Hochschule für Polizei und …

§ 2 Abteilungen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen hat Abteilungen in Bielefeld, Duisburg, Köln, Gelsenkirchen und Münster. Das für Inneres zuständige Ministerium kann durch Erlass die Einrichtung von zusätzlichen Studienstandorten im Einzugsbereich der Abteilungen regeln.

§ 1 § 3