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Fördersatzung Bürgermedien§ 6 Bewilligung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31185/6#abs-1 (1) Zuschüsse werden durch Bescheid der LfM bewilligt. Dieser enthält Allgemeine Nebenbestimmungen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31185/6#abs-2 (2) In besonderen Fällen kann an die Stelle des Bescheides über die Bewilligung eines Zuschusses auch die Mittelgewährung auf der Grundlage eines Vertrages treten.