Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fördersatzung Bürgermedien

Fördersatzung Bürgermedien

§ 6 Bewilligung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31185/6#abs-1 (1) Zuschüsse werden durch Bescheid der LfM bewilligt. Dieser enthält Allgemeine Nebenbestimmungen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31185/6#abs-2 (2) In besonderen Fällen kann an die Stelle des Bescheides über die Bewilligung eines Zuschusses auch die Mittelgewährung auf der Grundlage eines Vertrages treten.

§ 5 § 7