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Ausbildungs- und Prüfungsordnung Büromanagement§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31095/19#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31095/19#abs-2 (2) Die Ausbildung und Prüfung der vor dem 1. August 2014 eingestellten Auszubildenden richtet sich nach den bisherigen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften.
Der Minister
für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen