Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung der Beamtinnen und Beamten …

§ 6

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Beamtinnen und Beamten der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit werden von dieser oder diesem ernannt, entlassen und in den Ruhestand versetzt.

§ 5 § 7