Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung der Beamtinnen und Beamten …§ 6
Stand: 26.08.2026
Die Beamtinnen und Beamten der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit werden von dieser oder diesem ernannt, entlassen und in den Ruhestand versetzt.