Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung der Beamtinnen und Beamten …

§ 5

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die §§ 1 bis 3 gelten entsprechend für die Erklärung des Einverständnisses zu einer Versetzung in den Landesdienst sowie für die Versetzung zu einem anderen Dienstherrn.

§ 4 § 6