Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung der Beamtinnen und Beamten …§ 7
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Der Minister
für Inneres und Kommunales