Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Verleihung der Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts an den Erzbischöflichen Schulfonds Köln
Gesetz über die Verleihung der Rechtsstellung einer Anstalt des öffentlichen Rechts an …§ 5 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Der Finanzminister
Der Minister
für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk
Der Minister
für Inneres und Kommunales
Der Justizminister
Der Minister
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
zugleich für den Minister
für Arbeit, Integration und Soziales
Die Ministerin
für Innovation, Wissenschaft und Forschung
Die Ministerin
für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport
Die Ministerin
für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
zugleich für die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
und den Minister
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz