Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens für das Vorhaben Teilerneuerung einer Brücke über die Warmenau an der „Mühle Metting“ im Zuge der Warmenaustraße im Gebiet der Stadt Spenge, Kreis Herford, und der Stadt Melle, Landkreis Osnabrück
Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde …Volltext
Stand: 26.08.2026
Bekanntmachung
der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde
für die Durchführung eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens
für das Vorhaben Teilerneuerung einer Brücke über die Warmenau an der „Mühle Metting“
im Zuge der Warmenaustraße im Gebiet der Stadt Spenge, Kreis Herford, und der Stadt Melle, Landkreis Osnabrück
Vom 15. August 2013
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am 2. Juli 2013/23. Juli 2013 die Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens für das Vorhaben Teilerneuerung einer Brücke über die Warmenau an der „Mühle Metting“ abgeschlossen.
Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
In Vertretung
Peter K n i t s c h
Verwaltungsvereinbarung
über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines
wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens für das Vorhaben
Teilerneuerung einer Brücke über die Warmenau an der „Mühle Metting“
im Zuge der Warmenaustraße im Gebiet der Stadt Spenge, Kreis Herford, und
der Stadt Melle, Landkreis Osnabrück