Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens für das Vorhaben Teilerneuerung einer Brücke über die Warmenau an der „Mühle Metting“ im Zuge der Warmenaustraße im Gebiet der Stadt Spenge, Kreis Herford, und der Stadt Melle, Landkreis Osnabrück

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen3 Fassungen

Bekanntmachung

der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde

für die Durchführung eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens

für das Vorhaben Teilerneuerung einer Brücke über die Warmenau an der „Mühle Metting“

im Zuge der Warmenaustraße im Gebiet der Stadt Spenge, Kreis Herford, und der Stadt Melle, Landkreis Osnabrück

Vom 15. August 2013

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am 2. Juli 2013/23. Juli 2013 die Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens für das Vorhaben Teilerneuerung einer Brücke über die Warmenau an der „Mühle Metting“ abgeschlossen.

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,

Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

In Vertretung

Peter K n i t s c h

Verwaltungsvereinbarung

über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines

wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens für das Vorhaben

Teilerneuerung einer Brücke über die Warmenau an der „Mühle Metting“

im Zuge der Warmenaustraße im Gebiet der Stadt Spenge, Kreis Herford, und

der Stadt Melle, Landkreis Osnabrück

§ 1