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Gesetz über die Errichtung des Landesamtes für Finanzen§ 6 Aufsicht
Stand: 26.08.2026
Aufsichtsbehörde ist das Ministerium. Es übt die Dienst- und Fachaufsicht aus.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Der Finanzminister
Der Minister
für Inneres und Kommunales