Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung mit Spielen programmierten Bildträgern nach § 14 Abs. 6 Jugendschutzgesetz

Bekanntmachung der Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung mit Spielen …

Art 5

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Artikel 1 und Artikel 3 gelten entsprechend für die Übernahme der Prüfungsvoten der Freiwilligen Selbstkontrolle der Automatenwirtschaft (ASK) für die Freigabe und Kennzeichnung der Programme nach § 13 JuSchG. Die nach Artikel 2 bestellten Ständigen Vertreter bei der USK nehmen die genannten Aufgaben auch gegenüber der ASK wahr.

Art 4 Art 6