Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung mit Spielen programmierten Bildträgern nach § 14 Abs. 6 Jugendschutzgesetz

Bekanntmachung der Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung mit Spielen …

Art 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30840/3#abs-1 (1) Die Einzelheiten der Prüfung und Kennzeichnung werden in Grundsätzen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle und in ergänzenden Ausführungs- und Verfahrensbestimmungen geregelt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30840/3#abs-2 (2) Die Grundsätze, die Ausführungs- und Verfahrensbestimmungen sowie sonstige Verfahrensbestimmungen bedürfen, soweit Fragen der Jugendschutzprüfung betroffen sind, der Zustimmung der Länder.

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